Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
29.09.2022 Publikationsdatum Simap: 29.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle,
zu Hdn. von
Beat Tschudin, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 66 06,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Binningen Bottmingerstrasse, BLT Linie 10/17, Doppelspurausbau Spiesshöfli, Entkernung / Schadstoffsanierung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
(Bauarbeiten, Nebenarbeiten):
- Schadstoffsanierungen und Entkernungsarbeiten gemäss Leistungsverzeichnis - Baustelleninstallation gemäss Leistungsverzeichnis
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 112 - Rückbau,
| | 113 - Sanierung Altlasten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anliker AG Bauunternehmung, Chrischonastrasse 2,
4127
Birsfelden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 676'619.40 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.08.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1279331
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: -
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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