Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 60,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- VERAS Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr,
PV Umwelt, Umweltingenieur/Landschaftsarchitekt als
Gesamtleiter und Fachplaner, SIA Phasen 32/33
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umweltingenieur/Landschaftsarchitekt als Gesamtleiter und Fachplaner für das Strassenbau-Projekt VERAS des Kantons Aargau, Abteilung Tiefbau, in den SIA-Phasen 32/33, mit Option auf Verlängerung.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gruner AG, St. Jakobs-Strasse 199,
4020
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 585'380.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das VERAS-Mandat "PV-Umwelt" wurde im Jahr 2021 in einer regulären Ausschreibung im offenen Verfahren an die Zuschlagsempfängerin/Auftragnehmerin vergeben. Aufgrund eines unterschiedlichen Verständnisses der Aufgabenstellung und nach intensiven Gesprächen zwischen der Aufragnehmerin und der Abteilung Tiefbau (ATB), haben sich die beiden Parteien entschieden, das Vertragsverhältnis für das VERAS-Mandat "PV Umwelt" auf Ende Juni 2022 aufzulösen. Wegen der grossen Bedeutung des Themas Umwelt für das Projekt VERAS, den vielen Schnittstellen zu den anderen Projektverfassern sowie der damit verbundenen hohen Dringlichkeit ist die ATB auf eine rasche Nachfolgelösung angewiesen. Entsprechend wird hier von Art. 21, d. IVöB Gebrauch gemacht, " Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann".
Die Gruner AG ist aufgrund ihres Vorwissens aus dem UVB-Mandat und der Umwelterarbeitung der SIA Teilphase 31, den guten Erfahrungen aus vergangenen Aufträgen, den zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie dem eingereichten Angebot die bestmögliche Option für die ATB, unter Berücksichtigung der vor-liegenden Rahmenbedingungen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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