Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Zürich, Logistikabteilung, Material/Ausrüstung
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich, Projekte/Beschaffungen/Qualität,
zu Hdn. von
Daniel Powils, Güterstrasse 33,
8004
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
powd@kapo.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schwere ballistische Schutzwesten sowie Schutzwestenzubehör für Polizeifunktionäre
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gestaffelte Beschaffung von insgesamt 733 schweren ballistischen Schutzwesten (Schutzelemente sowie Stoffhüllen) über die nächsten fünf Jahre sowie einmalige Beschaffung von 850 Sets an Schutzwestenzubehör wie Tourniquet, Magazintaschen, Funktaschen etc.
-
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: Gestaffelte Beschaffung von insgesamt 733 schweren ballistischen Schutzwesten (Schutzelemente sowie Stoffhüllen) über die nächsten fünf Jahre.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung, | | 35200000 - Polizeiausrüstung, | | 35815100 - Kugelsichere Westen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SSZ Equipment AG, Grienbachstrasse 11,
6300
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 719'182.95 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Auswertung der eingereichten Angebote gemäss der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Zuschlagskriterien hat ergeben, dass das Angebot der Firma SSZ Equipment AG das wirtschaftlichste ist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.09.2021
Meldungsnummer
1218227
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Siehe eingeschriebener Brief, welcher allen Anbietern separat zugestellt wird. Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage nach Erhalt der Submissionsverfügung.
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