Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Morschach
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindekanzlei Morschach,
zu Hdn. von
Karl Betschart, Schulstrasse 6,
6443
Morschach,
Schweiz,
E-Mail:
karl.betschart@morschach.ch,
URL
www.morschach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Schwyzerhöhestrasse Morschach
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Ausschreibung der Planungs- und Bauleitungsleistungen beinhaltet die Phasen Submission, Ausführungsplanung, Realisierung sowie Inbetriebnahme/Abschluss für die geplanten Massnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der Schwyzerhöhestrasse in Morschach.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: bpp Ingenieure AG, Riedstrasse 7,
6430
Schwyz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 289'016.18 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.07.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt
Meldungsnummer
1272295
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 15 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kanton Schwyz, Kollegiumstrasse 28, 6430 Schwyz erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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