Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 550_Ingenieurleistungen Altlastensanierung Gaswerk
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der vorliegende Zusatzauftrag «Erkenntnisse Bauausführung» umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Mehrleistungen Grundvertrag - Überwachung Emissionen - Forderungen AWA
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Geotest AG,
3052
Zollikofen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 700'050.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis CHF 650'000.00 exkl. MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Grundauftrag "Beschaffung Ingenieur (Baugrube, Altlasten, sowie Bodenbaubegleitung) und Labor für Realisierung" wurde am 12. Februar 2020 auf simap.ch im offenen Verfahren ausgeschrieben. Da aufgrund des vertieften Knowhows der Vertragspartnerin Geotest AG ein Wechsel der Anbieterin einen technischen Mehraufwand und finanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde, wird der Auftrag gestützt auf Art. 21/2e IVöB im freihändigen Verfahren vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die freihändige Vergabe kann innert 20 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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