Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Gebietseinheit VII,
zu Hdn. von
Beat Wissmann, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 736 54 07,
E-Mail:
beat.wissmann@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Reinigung WC-Anlagen auf Rastplätzen A1/A4 (2023-2025)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Reinigen der WC-Anlagen und leeren der Abfalleimer auf den Rastplätzen der Nationalstrassen A1 42/46/48 Zürich-Affoltern - Grenze GE VII und A4/08 Verzweigung Winterthur-Nord - Uhwiesen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90918000 - Entleerung von Abfallbehältern, | | 90911200 - Gebäudereinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Honegger Holding AG, Bläuackerstrasse 1,
3098
Köniz,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 235'709.29
bis 745'994.80
mit MWSt.7.7% Bemerkung: 1 Angebot musste ausgeschlossen werden.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.07.2022
Meldungsnummer
1273921
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Infolge fehlender Unterlagen musste ein Angebot ausgeschlossen werden.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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