Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Muri
Beschaffungsstelle/Organisator: Evomed AG,
zu Hdn. von
Cliff Dijkstra, Auenstrasse 10,
8620
Dübendorf,
Schweiz,
E-Mail:
cliff.dijkstra@evomed.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rettungswagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Wartung eines Rettungswagen (Baugleich wie bestehender Rettungswagen).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34114110 - Rettungswagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ACT special car center AG, Güterstrasse 21,
5014
Gretzenbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 239'921.89 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen umschrieben worden. Die Prüfung und Bewertung der Angebote wurde von der Vergabestelle unter Einbezug der Projektorgane vorgenommen. Das Angebot des berücksichtigten erwies sich als das vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.06.2022
Meldungsnummer
1272185
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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