Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich D-PHYS, Laboratorium für Festkörperphysik Quantum Device Lab,
zu Hdn. von
Prof. Dr. Andreas Wallraff, Otto-Stern-Weg 1,
8093
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung und Upgrade von Qubit Controllern, Quantum Analyser Channel und Signalgeneratoren von Zurich Instruments
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zurich Instruments AG, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 345'464.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c und e BöB
- Upgrade von bereits bestehenden Zurich Instruments Geräten um den gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen. Diese Erweiterungen und Verbesserungen können nur über den ursprünglichen Anbieter bezogen werden. - Die Systeme sind speziell auf Mehrfach-Gerätesynchronisation ausgelegt und ermöglichen die koordinierte Kontrolle von mehreren Qubit-Systemen - Ein Wechsel der Systeme würde deutliche Mehrkosten und viel Anpassungs- und Koordinationsaufwand mit sich bringen. - Die hier gekauften Systeme lassen sich gut in die vorhandene Python-basierte Kontrollsoftware integrieren. - Nachgewiesene Erfolgsbilanz beim erfolgreichen Betrieb und der nahtlosen Integration in ein komplexes experimentelles System
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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