Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
30.09.2022 Publikationsdatum Simap: 30.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband Buchs SG
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband Buchs SG,
zu Hdn. von
Alain Fischer, Langäulistrasse 26,
9470
Buchs,
Schweiz,
E-Mail:
Alain.Fischer@ara-buchs.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Abwasserverband Buchs SG,
zu Hdn. von
Alain Fischer, Langäulistrasse 26,
9470
Buchs,
Schweiz,
E-Mail:
Alain.Fischer@ara-buchs.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.10.2022
- Bemerkungen: KW 45/2022. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.11.2022 Uhrzeit: 12:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.11.2022, Uhrzeit:
14:00, Ort:
ARA Buchs
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Um- und Ausbau ARA Buchs, Turboverdichter
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42123500 - Turbokompressoren, | | 45232421 - Abwasserbehandlungsanlage |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Zuge der Kapazitätserweiterung der ARA Buchs wird die Gebläsestation erneuert.
Es werden zwingend Turboverdichter vorgeschrieben. Offeriert werden müssen 4 Turbogebläse mit absolut ölfreier Förderung und Verdichtung von Luft (komplett ölfreie Lagerung), mit optimierter Leistung bei minimierten Energieverlusten. Zu liefern ist ein anschlussfertiges Kompaktaggregat mit allen für den sicheren Betrieb erforderlichen Zubehörteilen. Die Gebläse sollen über Frequenzumformer reguliert werden. - ölfreies Gebläse mit FU-Betrieb in Kompakt-Ausführung - Luftmenge stufenlos regelbar
2.7 Ort der Lieferung- ARA Buchs, Langäulistrasse 26, 9470 Buchs
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 20 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- 5 Monate nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Es gelten keine generellen Teilnahmebedingungen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen werden keine Depotgebühren verlangt.
3.3 Zahlungsbedingungen- Alle Zahlungen erfolgen in CHF.
Die detaillierten Zahlungsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Der Leistungs- und Lieferumfang ist in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.09.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Begehungen durchgeführt.
4.6 Sonstige Angaben- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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