Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1289501
03.10.2022|Projekt-ID 235525|Meldungsnummer 1289501|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N04, 110016, N4 EP RÜKÜ, EP Verzweigung Rütihof - AS Küssnacht / Umweltbaubegleitung (UBB) inkl. bodenkundliche Baubegleitung (BBB)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Erhaltungsprojekt N04 VZ Rütihof - AS Küssnacht sieht vor, im Zeitraum 2024 bis 2025 Instandsetzungsarbeiten am Trassee, den Kunstbauten und den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) durchzuführen und somit den interventionsfreien Betrieb für die nächsten 15 bis 20 Jahre sicherzustellen. Hinzu kommen der Bau der neuen SABA Fänn Meierskappel und der neuen Wildtierüberführung (WTÜ) WTK ZG 6 Risch. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen Umweltbaubegleitung (UBB) inkl. Bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Sie dient als Stabsstelle der Bauherrschaft und unterstützt / berät bei Umweltthemen sämtliche Projektbeteiligte im Zusammenhang mit der Projektbearbeitung bis und mit Abschluss des Erhaltungsprojekts. Zudem gewährleistet sie die korrekte Umsetzung spezifischer Umweltauflagen und sorgt für die Sensibilisierung auf Umweltanliegen aller am Bau beteiligten Personen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gruner AG, St.Jakobs-Str. 199,  4052  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 403'649.17 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden die meisten Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers überzeugt insbesondere durch eine sehr gute Referenz des Projektleiters und eine gute Aufgabenanalyse / Vorgehensvorschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.05.2022
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer 1252339

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.09.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.