Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid SA Achats stratégiques,
zu Hdn. von
Katia Schmidlin, Route des Flumeaux 41,
1008
Prilly,
Schweiz,
Telefon:
+41585802111,
E-Mail:
katia.schmidlin@swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Enfouissement des lignes 220 kV Foretaille Verbois 1 et 2 entre Foretaille et Renfile, prestations de câblage souterrain
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Werkvertrag für die Herstellung, Lieferung, Montage und Prüfung
von HS Kabelsystemen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44321000 - Kabel, | | 44322000 - Kabelzubehör, | | 31321300 - Hochspannungskabel |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Nexans Suisse SA, Rue de la Fabrique 2,
2016
Cortaillod,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 26'436'016.10 ohne MWSt. Bemerkung: Der bewertete Preis beinhaltet das Grundangebot, die Option B und das Reservematerial
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Auftrag wird an die Firma Nexans Schweiz AG vergeben. Der Zuschlagsempfänger überzeugte sowohl in Bezug auf die Qualitätsanforderungen als auch durch seine Referenzen. Neben einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden auch alle anderen Zuschlagskriterien sehr gut erfüllt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.02.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1245159
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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