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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1289637
01.10.2022|Projekt-ID 245076|Meldungsnummer 1289637|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 01.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Seengen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Seengen,  zu Hdn. von Gemeindekanzlei, Unterer Gerbiweg 6,  5707  Seengen,  Schweiz,  Telefon:  062 767 63 10,  E-Mail:  gemeindekanzlei@seengen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umgebungsarbeiten für Neubau Schulhaus für Tagesstrukturen, Musikschule, Lernort und Sozialarbeit, 5707 Seengen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Umgebungsarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

40002

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   30.09.2022
im Publikationsorgan :   simap.ch
Meldungsnummer 1289283

3. Begründung

weil in den Ausschreibungsunterlagen wesentliche Fehler gefunden wurde. Es wurde gleichzeitig ein neue Ausschreibung publiziert.

5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.