Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 05.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG,
zu Hdn. von
Sven Pragal, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 327 41 81,
E-Mail:
beschaffung.bau@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Planer Neubau Haltestelle Kleinwabern
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des Angebotskonzeptes Ausbauschritt 2035 soll im Raum Kleinwabern eine neue Hal-testelle gebaut werden. Sie liegt auf der GBT-Linie Bern – Belp – Thun am neu erstellten Doppel-spurabschnitt Frischingweg – Kehrsatz Nord.
Die heutige Bahnanlage im Bereich km 7.8 und km 8.3 wurde im Jahr 2020 neue erstellt. Sie wur-de bereits in der Realisierung 2020 in der Linienführung kompatibel zur geplanten Haltestelle ge-plant und ausgeführt. Daher liegt im Bereich der Bahnanlage grundsätzlich kein Handlungsbedarf vor, sondern es werden lediglich für die neue Haltestelle erforderliche Anpassungen vorgenom-men. Aus Liniensicht wird die neue Haltestelle zwischen Wabern und Kehrsatz Nord erstellt
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1334
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
16.09.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1286915
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Anstatt
:
-EK 2.2, wurde neu hinzugefügt. -EK 4.1, wurde der Text präzisiert. -ZK 2.2, Wurde neu hinzugefügt -ZK 3.1 / 3.2, wurden zusammengefügt und präzisiert, neu ZK 3.1. -Die Gewichtung der % wurde neu angepasst.
ACHTUNG: Die bisherigen Dokumente 1.3 und 1.4 sind ungültig und werden durch eine aktuellere Version ersetzt. (04.10.)
Muss es heissen
:
-EK 2.2, wurde neu hinzugefügt. -EK 4.1, wurde der Text präzisiert. -ZK 2.2, Wurde neu hinzugefügt -ZK 3.1 / 3.2, wurden zusammengefügt und präzisiert, neu ZK 3.1. -Die Gewichtung der % wurde neu angepasst.
ACHTUNG: Die bisherigen Dokumente 1.3 und 1.4 sind ungültig und werden durch eine aktuellere Version ersetzt. (04.10.)
4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 04.10.2022 Neu: 10.10.2022
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 28.10.2022 Neu: 04.11.2022
Datum der OffertöffnungBisher: 01.11.2022 Neu: 08.11.2022
Gültigkeit des AngebotesBisher: bis 31.03.2023 Neu: bis 31.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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