Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schule Flaachtal
Beschaffungsstelle/Organisator: Publics,
zu Hdn. von
Susanne Sieber, Stationsstrasse 57,
8606
Nänikon,
Schweiz,
E-Mail:
susanne.sieber@publics.ch,
URL
www.publics.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Transport von Schülerinnen und Schülern der Primarschule und der Kindergärten Flaachtal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Transporte von Kindergruppen vom Wohnort zum Schulort: Zu Unterrichtsbeginn, zurück am Unterrichtsende und evtl. hin und zurück über Mittag. Die Transporte sind regelmässig und definiert.
Die Transporte finden in den 39 Schulwochen statt. -
Los-Nr:
1, 2
- Kurze Beschreibung: Transport der Kinder der Schule Flaachtal, Transport der Kinder der Schule Flaachtal
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Moser Reisen AG, Bozen 11,
CH-8416
Flaach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 287'248.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.03.2022
Meldungsnummer
1249295
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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