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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1290179
06.10.2022|Projekt-ID 239543|Meldungsnummer 1290179|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
Beschaffungsstelle/Organisator: Swiss Agency for Development and Cooperation SDC
Schweizerische Botschaft in Georgien
Schweizerisches Kooperationsbüro für den Südkaukasus,  zu Hdn. von Danielle Meuwly, 12 Radiani Street,  0179  Tbilisi,  Georgien,  E-Mail:  tbilisi@eda.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projekt zur lokalen Wirtschaftsentwicklung (LED) in Georgien Einführungsphase: 14.10.2022 – 30.09.2023 Hauptphase 1: 01.10.2023 – 30.09.2026
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ziel des Projekts ‘Lokale Wirtschaftsentwicklung (LED) in Georgien’ ist, das Einkommen u. die Beschäftigung von Frauen & Männern in ländlichen Gebieten zu steigern, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den jeweiligen Orten verbessert wird u. eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den lokalen u. nationalen Akteuren (öffentlich, privat, Zivilgesellschaft) stattfindet. Das Projekt hat eine Laufzeit von 12 Jahren, inkl. Einführungsphase. Das finanzielle Gesamtvolumen über alle Phasen beträgt CHF 11 Mio. Gegenstand ist die Einführungsphase (14.10. 22- 30.09. 23) und die Hauptphase 1 (1.10.23- 30.9.26). Der Gewinner erhält eine 12-monatige Frist für die Einführungsphase, um das Projektbüro einzurichten und ein Projektdokument gemäss den Richtlinien der DEZA zu entwickeln. Der Anbieter kann entweder eine einzelne Organisation mit internat. und/oder lokalen Unterauftragnehmern oder ein Konsortium unter der Leitung einer internat. NGO/Beratungsfirma sein.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  98300000 - Diverse Dienstleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Konsortium HELVETAS- WINS c/o
Name: HELVETAS Swiss Intercooperation, Weinbergstrasse 22a,  8001  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'926'600.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Gesamtbetrag beträgt CHF 3'726'600. Dieser beinhaltet eine Einführungsphase (Dienstleistungskosten: CHF 740'000) sowie die Durchführung der Hauptphase 1 (Dienstleistungskosten: CHF 2'186'600, verwaltete Projektmittel CHF 800'000).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die Zuschlagsempfängerin, die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich:
- Gutes Verständnis des Mandats und der gut ausgearbeiteten Interventionsstrategie;
- Gut konzipierte Organisationsstruktur für die Projektdurchführung;
- Organisatorischer Aufbau, der gut auf die vorgeschlagene Interventionsstrategie abgestimmt ist; erfahrenes Management, ergänzt durch ein Team von Fachleuten mit starken Qualifikationen im Bereich LED und BNE.
- Lokale Unterauftragnehmer sind in Georgien gut positioniert und verfügen über einschlägige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsorganisationen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1268053

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.10.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

Der Vertrag wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Kredite durch die DEZA geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge an den Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung zu vergeben, wenn ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist oder für die Auftraggeberin erhebliche Schwierigkeiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Voraussetzung für Folgeaufträge ist jedoch, dass nach Ablauf der Geltungsdauer des "Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas", d.h. nach dem 31. Dezember 2024, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Die deutsche Publikation ist eine Übersetzung. Im Falle von Unterschieden oder Abweichungen ist die englische Fassung massgebend.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag nach Anhang 5 Ziffer 1 Buchstabe d BöB. Es besteht kein Rechtsschutz.