Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
Beschaffungsstelle/Organisator: Swiss Agency for Development and Cooperation SDC Schweizerische Botschaft in Georgien Schweizerisches Kooperationsbüro für den Südkaukasus,
zu Hdn. von
Danielle Meuwly, 12 Radiani Street,
0179
Tbilisi,
Georgien,
E-Mail:
tbilisi@eda.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt zur lokalen Wirtschaftsentwicklung (LED) in Georgien
Einführungsphase: 14.10.2022 – 30.09.2023
Hauptphase 1: 01.10.2023 – 30.09.2026
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ziel des Projekts ‘Lokale Wirtschaftsentwicklung (LED) in Georgien’ ist, das Einkommen u. die Beschäftigung von Frauen & Männern in ländlichen Gebieten zu steigern, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den jeweiligen Orten verbessert wird u. eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den lokalen u. nationalen Akteuren (öffentlich, privat, Zivilgesellschaft) stattfindet. Das Projekt hat eine Laufzeit von 12 Jahren, inkl. Einführungsphase. Das finanzielle Gesamtvolumen über alle Phasen beträgt CHF 11 Mio. Gegenstand ist die Einführungsphase (14.10. 22- 30.09. 23) und die Hauptphase 1 (1.10.23- 30.9.26). Der Gewinner erhält eine 12-monatige Frist für die Einführungsphase, um das Projektbüro einzurichten und ein Projektdokument gemäss den Richtlinien der DEZA zu entwickeln. Der Anbieter kann entweder eine einzelne Organisation mit internat. und/oder lokalen Unterauftragnehmern oder ein Konsortium unter der Leitung einer internat. NGO/Beratungsfirma sein.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 98300000 - Diverse Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Konsortium HELVETAS- WINS c/o
Name: HELVETAS Swiss Intercooperation, Weinbergstrasse 22a,
8001
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'926'600.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Gesamtbetrag beträgt CHF 3'726'600. Dieser beinhaltet eine Einführungsphase (Dienstleistungskosten: CHF 740'000) sowie die Durchführung der Hauptphase 1 (Dienstleistungskosten: CHF 2'186'600, verwaltete Projektmittel CHF 800'000).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die Zuschlagsempfängerin, die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich:
- Gutes Verständnis des Mandats und der gut ausgearbeiteten Interventionsstrategie; - Gut konzipierte Organisationsstruktur für die Projektdurchführung; - Organisatorischer Aufbau, der gut auf die vorgeschlagene Interventionsstrategie abgestimmt ist; erfahrenes Management, ergänzt durch ein Team von Fachleuten mit starken Qualifikationen im Bereich LED und BNE. - Lokale Unterauftragnehmer sind in Georgien gut positioniert und verfügen über einschlägige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsorganisationen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1268053
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.10.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- Der Vertrag wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Kredite durch die DEZA geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge an den Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung zu vergeben, wenn ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist oder für die Auftraggeberin erhebliche Schwierigkeiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Voraussetzung für Folgeaufträge ist jedoch, dass nach Ablauf der Geltungsdauer des "Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas", d.h. nach dem 31. Dezember 2024, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Die deutsche Publikation ist eine Übersetzung. Im Falle von Unterschieden oder Abweichungen ist die englische Fassung massgebend.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag nach Anhang 5 Ziffer 1 Buchstabe d BöB. Es besteht kein Rechtsschutz.
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