Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1290939
04.11.2022|Projekt-ID 245527|Meldungsnummer 1290939|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  04.11.2022
Publikationsdatum Simap: 04.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Bau-und Umweltdepartement
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton St.Gallen, Hochbauamt,  zu Hdn. von Zentrale Dienste, Lämmlisbrunnenstrasse 54,  9001  St.Gallen,  Schweiz,  E-Mail:  info.budhba@sg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Campus Wattwil - Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 496 - Landschaftsarchitekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hager Partner AG, Bergstrasse 50,  8032  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 366'429.50 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Fachplaner im Siegerteam des Wettbewerbs "Campus Wattwil - Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil". Freihändige Vergabe gestützt auf Art. 16 Bst. i der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.08.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen freihändigen Zuschlag kann innert zehn Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Es gelten keine Gerichtsferien.