Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: UniversitätsSpital Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: UniversitätsSpital Zürich,
zu Hdn. von
Alexander Hauger, Zürcherstrasse 123,
8952
Schlieren,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 255 2881,
E-Mail:
alexander.hauger@usz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MT.1040.22 / Vollautomatische ELISA-Workstation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ziel der Submission ist die Beschaffung eines Systems zur weitgehend automatisierte Durchführung von ELISAs. Das Gerät soll nach Beladung mit Proben und Reagenzien alle Arbeitsschritte der ELISAs selbständig durchführen, die Messung durchführen und die Resultate zur Verfügung stellen. Das Gerät soll dabei möglichst viele verschiedene Analysen gleichzeitig durchführen können.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EUROIMMUN Schweiz AG, Ringstrasse 37,
6010
Kriens,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 470'455.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Insgesamt beste Erfüllung der ausgeschriebenen Zuschlagskriterien und damit wirtschaftlich günstigstes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.08.2022
Meldungsnummer
1280835
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.10.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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