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18.10.2022|Projekt-ID 245776|Meldungsnummer 1291627|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 18.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA,  zu Hdn. von Korridorstudie N23, Postfach,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausschreibung-netze@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.11.2022
Bemerkungen: Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 15.11.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.11.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.11.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Standort: Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

07.12.2022, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Korridorstudie N23 Grüneck - Arbon

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71311210 - Beratung im Bereich Straßenbau

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Korridorstudie betrifft die Nationalstrasse N23 (Grüneck - Meggenhus). Die ausgeschriebene Arbeit umfasst Leistungen im Bereich der Problem- und Verkehrsanalyse, der Konzeptentwicklung und
-bewertung, der Projektentwicklung und -bewertung sowie der Dokumentation und Unterstützung des Auftraggebers in seinen Projektleitungsfunktionen. Im Rahmen der Erarbeitung der Korridorstudie ist ein partizipatives Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer erbringt für die Beauftragten zur Führung des Partizipationsverfahrens die notwendigen technischen und inhaltlichen Unterlagen. Er begleitet die Partizipationsarbeit eng, auch im Austausch mit sämtlichen Beteiligten.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

ASTRA, 3063 Ittigen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2023, Ende: 31.01.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: 44 Monate (inkl. Optionen), ab 01.02.2023

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Option 1: Erstellung Zweckmässigkeitsbeurteilung im Strassenwesen, 20 Monate

Option 2: Unvorhergesehenes, während Bearbeitung Grundauftrag, 60'000 CHF exkl. MWST

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 3 AUFGABEN-ANALYSE  Gewichtung 35 % 
ZK 3.1 Analyse der Aufgabenstellung, 15 % 
ZK 3.1.1 Analyse der Aufgabenstellung insgesamt und in Teilaufgaben, 10 % 
ZK 3.1.2 Verständnis des Auftrags in eigenen Worten des Auftragnehmers, 5 % 
ZK 3.2 Vorgehensvorschlag 10 % 
ZK 3.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenheftes in konzeptioneller, technischer und qualitativer Hinsicht, 5 % 
ZK 3.2.2 Methodeneinsatz, 5 % 
ZK 3.3 Projektbezogenes Organigramm und Terminplanung, 5 % 
ZK 3.3.1 Verständlichkeit und Einfachheit der Organisation, 3 % 
ZK 3.3.2 Abstimmung Terminplanung mit den Meilensteinen und den Bearbeitungsinhalten, 2 % 
ZK 3.4 Vorschlag Zusammenarbeitsverständnis Projektbeteiligte (Auftraggeber, Auftragnehmer, Verantwortliche Partizipationsverfahren, Fachbegleitungen/Begleitgruppen, Forum, …), 5 % 
ZK 3.4.1 Beschreibung der Zusammenarbeit, 3 % 
ZK 3.4.2 Erläuterung zum zielgerichteten Einsatz des Projektorganigramms, 2 % 
ZK 1 GESAMTHEIT UND PLAUSIBILITÄT DER KOSTEN  Gewichtung 30 % 
ZK 1.1 Gesamtpreis, 20 % 
ZK 1.2 Plausibilität, 10 % 
ZK 2 REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN  Gewichtung 20 % 
ZK 2.1 Kompetenz und Erfahrung des Projektleiters: 2 Referenzen, 10 % 
ZK 2.2 Kompetenz und Erfahrung des Projektleiter-Stellvertreters: 2 Referenzen, 5 % 
ZK 2.3 Kompetenz und Erfahrung der Fachspezialisten: je eine Referenz, 5 % 
ZK 4 BESCHREIBUNG DER HAUPTSÄCHLICHEN SPEZIFISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER AUFGABENSTELLUNG AUS SICHT AUFTRAGNEHMER UND VORSCHLÄGE ZUR BEWÄLTIGUNG  Gewichtung 10 % 
ZK 4.1 Umsetzung der Herausforderungen in Projektrisiken inkl. Risikoabschätzung, 5 % 
ZK 4.2 Massnahmenvorschläge zur Einhaltung der Bearbeitungsqualität, der Kosten und des Terminplanes, 5 % 
ZK 5 VORSCHLAG DOKUMENTEN- UND DATEN-MANAGEMENT MIT SÄMTLICHEN PROJEKTBETEILIGTEN  Gewichtung 5 % 
ZK 5.1 Sicherstellung Einfachheit der Dokumentenablage und -verfügbarkeit, 5 % 
Erläuterungen:  Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit ganzen Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

1 Monate nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 9 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/e-rechnung-zustellen.html

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Erfahrungen und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft
EK 2: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 3: Qualitätssicherungssystem
EK 4: Sprache
EK 5: Selbstdeklarationen

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die Eignungsnachweise / Bestätigungen gemäss der vorgegebenen Angebotsunterlage müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK 1:
•2 Firmenreferenzen (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
EK 2:
Einverständniserklärung zur Abgabe, falls Bewerber Zuschlagsempfänger wird: (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
•Handelsregisterauszüge
•Betreibungsregisterauszüge
EK 3:
•Bescheinigung anerkanntes Qualitätssicherungssystems
EK 4:
•Zusicherung Sprachkenntnisse D der Schlüsselpersonen auf B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens
EK 5:
•Bescheinigungen und Erklärungen zu Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Umweltrecht, Auftragsweitervergabe, Steuern- und Sozialabgaben

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine vorbefassten Anbieter bekannt.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.