Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Konzerneinkauf Verbrauchsgüter,
zu Hdn. von
Arijan Mustafai, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kupferkabel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Los 7 Niederspannungskabel in FE0D in diversen Aufbauten, armiert und unarmiert nach technische Prüfvorschrift TPV-008 von electro suisse.
-
Los-Nr
7
2.2 Gemeinschaftsvokabular
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Nexans Suisse SA, avenue François-Borel 17,
2016
Cortaillod,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 36'514'830.54 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für die Preisbewertung relevanter Betrag (Vertragspotential, 5 Jahre) inkl. Muffenzuschlag und Bereinigung der Angebote zum Stichtag Offerteingang 28.06.22.
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.05.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1259861
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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