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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1292115
21.10.2022|Projekt-ID 245900|Meldungsnummer 1292115|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 21.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri
Beschaffungsstelle/Organisator: PPM Projektmanagement AG, Rittmeyerstrasse 13,  9014  St. Gallen,  Schweiz,  E-Mail:  concetta.trovato@p-pm.ch

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

PPM Projektmanagement AG, Rittmeyerstrasse 13,  9014  St. Gallen,  Schweiz

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 01.12.2022  Uhrzeit: 16:00

1.5 Typ des Wettbewerbs

Projektwettbewerb

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

Erweiterung Schulanlage Sommeri Projektwettbewerb für Teams von Architekten und Landschaftsarchitekten

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71420000 - Landschaftsgestaltung
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
296 - Landschaftsarchitekt

2.5 Projektbeschrieb

Erweiterung des bestehenden Schulhauses Sommeri um 4 Unterrichtsräume, einem Mehrzweckraum, ein Lehrerzimmer und dazugehörende Nebenräume und Tiefgarage.

2.6 Realisierungsort

8580 Sommeri

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

30 Tage nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.5 Projektgemeinschaften

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.6 Subunternehmer

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.9 Entscheidkriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Teilnahmeunterlagen bis spätestens: 25.11.2022
Kosten: Keine

3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer

8

3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer

21.12.2022

3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes

04.05.2023

3.14 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.15 Gültigkeit des Angebotes

3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 21.10.2022  bis  25.11.2022
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Nein

4.3 Gesamtpreissumme

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Nein

4.5 Anonymität

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens

gemäss Ausschreibung vom 12.10.2022

4.11 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.12 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.