Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kontrolle und Wartung Sicherheitsleitsysteme SLS/UMS
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Securiton AG, Geschäftsstelle Bern, Alpenstrasse 20,
3052
Zollikofen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 413'352.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Sicherheitsleitsystem des Herstellers (Securiton AG) besteht aus Hardware-Komponenten
und Software, welche als Eigenentwicklungen gelten. Die Wartungsleistungen müssen zwingend vor Ort durchgeführt werden, eine Fernwartung ist aus sicherheits- und technischen Gründen nicht möglich. Dieses Sicherheitssystem befindet sich in einem Kampf- und Führungsbau und unterliegt daher dem Informationsschutzgesetz. Die Anlagen befinden sich in der Schutzzone 3.
Die Wartungsleistungen wurden zusammen mit der Erstbeschaffung des Systems über 5 Jahre beschafft. Da das System weiterbetrieben werden muss, bedarf es zusätzlichen Unterhaltsleistungen.
Diese Wartung muss, im Hinblick auf die Revision der Informationsschutzverordnung und vor dem Hintergrund, dass diese in der Schutzzone 3 ausgeführt wird, als sicherheitsempfindliche Tätigkeit eingestuft werden.
Aufgrund des vorstehend beschriebenen Sachverhaltes soll die freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB (Vergabe über WTO-Schwellenwert) zur Anwendung gelangen. Ein Wechsel der Anbieterin für diese bereits erbrachten Leistungen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Securiton AG
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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