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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1292635
18.10.2022|Projekt-ID 246035|Meldungsnummer 1292635|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kontrolle und Wartung Sicherheitsleitsysteme SLS/UMS

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72267000 - Software-Wartung und -Reparatur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Securiton AG, Geschäftsstelle Bern, Alpenstrasse 20,  3052  Zollikofen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 413'352.60 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Sicherheitsleitsystem des Herstellers (Securiton AG) besteht aus Hardware-Komponenten
und Software, welche als Eigenentwicklungen gelten. Die Wartungsleistungen müssen zwingend
vor Ort durchgeführt werden, eine Fernwartung ist aus sicherheits- und technischen Gründen
nicht möglich. Dieses Sicherheitssystem befindet sich in einem Kampf- und Führungsbau und unterliegt
daher dem Informationsschutzgesetz. Die Anlagen befinden sich in der Schutzzone 3.

Die Wartungsleistungen wurden zusammen mit der Erstbeschaffung des Systems über 5 Jahre
beschafft. Da das System weiterbetrieben werden muss, bedarf es zusätzlichen Unterhaltsleistungen.

Diese Wartung muss, im Hinblick auf die Revision der Informationsschutzverordnung und vor
dem Hintergrund, dass diese in der Schutzzone 3 ausgeführt wird, als sicherheitsempfindliche
Tätigkeit eingestuft werden.

Aufgrund des vorstehend beschriebenen Sachverhaltes soll die freihändige Vergabe nach Art. 21
Abs. 2 lit. e BöB (Vergabe über WTO-Schwellenwert) zur Anwendung gelangen. Ein Wechsel der
Anbieterin für diese bereits erbrachten Leistungen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht
möglich.

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Securiton AG

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.09.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.