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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1292753
20.10.2022|Projekt-ID 242611|Meldungsnummer 1292753|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.10.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Immobilien
Development, Betriebsobjekte,  zu Hdn. von Jürgen Lugmayr, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  juergen.lugmayr@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Standortkonzentration in Hägendorf BKP 324 - Bedachungsarbeiten HRL
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Standortkonzentration in Hägendorf
BKP 324 - Bedachungsarbeiten HRL

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kämpfer + Co AG, Wangenstrasse 71,  3360  Herzogenbuchsee,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 410'972.60 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 (ZK 1 Wirtschaftlichkeit) bei dem sie die maximale Punktzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.08.2022
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1280021

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.10.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.