Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Rat
Beschaffungsstelle/Organisator: Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Häldeliweg 15,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@fc.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Mediamonitoring des ETH-Bereichs
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen für die nächsten 5 Jahre die vom ETH-Rat benötigten Dienstleistungen für die Medienbeobachtung beschafft werden sowie ein dazu einzusetzendes bzw. zur Verfügung zu stellendes Mediamonitoring-Portal. Der Fokus der Medienbeobachtung liegt prioritär auf lektorierten Schweizerischen nationalen und regionalen Print-, Online- und RTV-Medien (Radio, Television), auf ausgewählten internationalen Tages- und Fachmedien (Print und Online) und auf den wichtigsten Social Media Kanälen. Details siehe Pflichtenheft.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 22200000 - Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften, | | 92400000 - Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes, | | 92510000 - Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG, Rüdigerstrasse 15,
8045
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 482'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Gesamtauftragswert über 5 Jahre
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.11.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1105171
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.10.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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