Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz IVA
Beschaffungsstelle/Organisator: Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz IVA, Speichergasse 6 / Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
info@iva-ch.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 09.12.2022
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.01.2023
1.5 Datum der Offertöffnung:- 18.01.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[13] Werbung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kommunikationsleistungen für SAFE AT WORK und BE SMART WORK SAFE
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kampagnen rund um die Marken SAFE AT WORK und BE SMART WORK SAFE fördern Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine Full-Service-Kommunikationsagentur evaluiert werden, welche die Kampagnen weiterführt. Im Rahmen des Auftrags sollen zudem neue, innovative Kampagnen-Ideen geprüft und damit mittelfristig auch die inhaltliche Weiterentwicklung gewährleistet werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2023, Ende: 31.12.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Erhöhung des Kostendachs während der Laufzeit der Grundleistung.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.05.2023 und Ende 31.12.2030
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Siehe Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die vertraulichen Anhänge 6 bis 11 sind gegen Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 5) per E-Mail an info@iva-ch.ch erhältlich.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.6 Sonstige Angaben- Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen innerhalb der Frist zur Einreichung des Angebots vorzunehmen. Die Auftraggeberin wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls die Frist zur Einreichung des Angebots erstrecken. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieterinnen keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Es entsteht auch keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin, wenn das Verfahren aus wichtigem Grund ergebnislos abgebrochen oder wegen eines Beschwerdeverfahrens wiederholt oder verlängert werden muss.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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