Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+ 41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N04, MP-110016, EP RÜKÜ, EP VZ Rütihof - AS Küssnacht / Projektverfasser WTK - NACHTRAG
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG B2
Name: c/o Bänziger Partner AG, Im Roggebode 1,
5400
Baden,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 467'032.45 mit MWSt.7.7% Bemerkung: IG B2 best. aus: Bänziger Partner AG, Baden / B+S AG, Bern
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Projekt EP RÜKÜ bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Dies betrifft insbesondere den Bauablauf, weshalb der Wechsel von Schlüsselpersonen zwingend zu vermeiden ist. BIM-Pilotprojekt: Nur die Zuschlagsempfängerin kann das bereits ausgelöste BIM-Pilotprojekt sinnvollweise weiter bearbeiten. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten und einen Mehraufwand von CHF 100'000.- verursachen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.11.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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