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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1294211
17.11.2022|Projekt-ID 246461|Meldungsnummer 1294211|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  + 41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N04, MP-110016, EP RÜKÜ, EP VZ Rütihof - AS Küssnacht / Projektverfasser WTK - NACHTRAG

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG B2
Name: c/o Bänziger Partner AG, Im Roggebode 1,  5400  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 467'032.45 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: IG B2 best. aus: Bänziger Partner AG, Baden / B+S AG, Bern

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Projekt EP RÜKÜ bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Dies betrifft insbesondere den Bauablauf, weshalb der Wechsel von Schlüsselpersonen zwingend zu vermeiden ist. BIM-Pilotprojekt: Nur die Zuschlagsempfängerin kann das bereits ausgelöste BIM-Pilotprojekt sinnvollweise weiter bearbeiten. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten und einen Mehraufwand von CHF 100'000.- verursachen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.11.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.