Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Inselspital, Universitätsspital Bern, Direktion Immobilien und Betrieb, Projektmanagement Infrastruktur,
zu Hdn. von
Hanna Klingbeil, Freiburgstrasse 18,
3010
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
hanna.klingbeil@insel.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- INSELSPITAL Bern, Anbindungen - BKP 261 Aufzugsanlagen TP04
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Inselspital, Universitätsspital Bern,
CH-3010 Bern Zwischenbau / OPO Teilumbau der Geschosse G+K, Neuerschliessung Helikopterplattform
(Details siehe Submissionsunterlagen)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Aufzüge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schindler Aufzüge AG, Zentweg 9,
3006
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 608'818.95 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB 2019) sind folgende:
Das berücksichtigte Angebot erhielt 94 von maximal total 100 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1263819
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.10.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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