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08.12.2022|Projekt-ID 246633|Meldungsnummer 1294803|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr PP-F-EK-PTF,  zu Hdn. von Hans-Peter Lüthi, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 517 30 66,  E-Mail:  hans-peter.luethi2@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr PP-F-EK-PTF
Vermerk: "WEICHENRIPPENPLATTEN" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Hans-Peter Lüthi, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 517 30 66,  E-Mail:  hans-peter.luethi2@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

13.01.2023
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 20.01.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.

Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 27.02.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe Ziffer 1.2

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB)

- Das Dokument "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ist physisch und händisch unterschrieben einzureichen.

- Die übrigen Dokumente sowie die Angebotsunterlage sind elektronisch auf 2 USB-Sticks (mit Firmennamen und SIMAP ID beschriftet) und mit identischem Inhalt einzureichen.

Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

02.03.2023, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

JIT Produktion Weichenrippenplatten

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Beschaffung einer flexiblen erweiterbare Fertigungszelle (Horizontales CNC Bearbeitungscenter) zur Herstellung von Weichenrippenplatten die aus dem Vollen aber auch aus Gussrohlinge gefräst werden.

Grundlegend soll zusätzliches Equipment für die Fertigungszelle angeboten werden: Leitrechner zur Auftragsverwaltung und Auftragssteuerung,
Rohteilemagazin, Fertigteilemagazin, Be- und Entlademagazin, Reinigungsstation für die bearbeitenden Teile, Transportsystem.

2.7 Ort der Lieferung

SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die SBB AG ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), folgende Leistungen durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Firma nach Massgabe des vorliegenden Vertrages nachzubestellen:

Optionen gemäss Preisblatt (siehe entsprechender Anhang)

Die Optionen können gestaffelt eingelöst werden.

Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, einschliesslich der vereinbarten Kostengrundlagen, aller weiteren Ergänzungen und Änderungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden im Falle der Optionseinlösung durch die SBB AG in einem Nachtrag zum vorliegenden Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

1. WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 40% 
1.1 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten (Investitionskosten und Betriebskosten)  Gewichtung 35% von 40% 
1.2 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten (Optionen)  Gewichtung 5% von 40% 
2. GESAMTKONZEPT  Gewichtung 47% 
2.1 Anforderungskatalog  Gewichtung 25% von 47% 
2.2 Realisierung des Projektes  Gewichtung 22% von 47% 
3. UMWELT  Gewichtung 8% 
3.1 EcoVadis  Gewichtung 3% von 8% 
3.2 Umwelt-Policy  Gewichtung 5% von 8% 
4. AKZEPTANZ VERTRAGSVORLAGE  Gewichtung 5% 
4.1 Akzeptanz der Vertragsvorlage  Gewichtung 100% von 5% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziff. 4.6 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Für den Vertragsabschluss: Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie, einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.2) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Bestätigung der notwendigen Fertigungskapazität.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagementsystem (Zertifikat ISO 14001) oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

(*) Die SBB behaltet sich vor ein Prozessaudit zur Eignungs-prüfung durchzuführen, insbesondere bei fehlenden Zertifikaten, dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.


NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Anzahlungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.12.2022  bis  27.02.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Italienisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist,
runterzuladen.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und italienischer Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen
und italienischen Text, geht der italienische Text der SBB AG immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebend ist.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Weichenrippenplatten" und „Nicht öffnen“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen.

Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB AG
Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB AG, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. Dieser aufgerechnet.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Stand Januar 2022

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.

Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im
Zeitpunkt der Offertöffnung (Stichtag gemäss Ziffer 1.5 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank
(SNB) am entsprechenden Stichtag.

VORBEHALTE:

Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.

Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die
Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der
Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.