Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
pierre.walpen@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Untere Briggerstrasse, Storchenbrücke über SBB, Instandsetzung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Storchenbrücke wird durch den Strassen-, Rad- und Fussgängerverkehr genutzt. Sie überspannt die Streckengeleise der Linien Zürich – Winterthur und Winterthur – Bülach, sowie die Gleisanlage des SBB-Güterbahnhofes in zwei grossen Feldern.
Die Brücke weist altersentsprechende Schäden auf. Bauteile wie Fahrbahnübergänge, Niederhaltestangen, Brückenabdichtung, Beläge und Randabweiser aus Beton befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen ersetzt werden. Der Auftrag beinhaltet die Projektierung und die Realisierung der Sanierungsmassnahmen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gruner Wepf AG, Zürich, Thurgauerstrasse 80,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 216'487.80 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.07.2022
Meldungsnummer
1278207
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.10.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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