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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1296147
23.11.2022|Projekt-ID 234435|Meldungsnummer 1296147|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich, Logistik, Fahrzeugdienst,  zu Hdn. von Stefan Meier, Werkhofstrasse 7,  8902  Urdorf,  Schweiz,  E-Mail:  mfan@kapo.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Elektrofahrzeuge (BEV) mit Allradantrieb
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung von Elektrofahrzeugen (BEV) für den Kanton Zürich für die Jahre 2023-2026. Die Kantonspolizei Zürich führt als Lead Buyer die Ausschreibung für sich selbst, sowie im Auftrag und stellvertretend für sämtliche Direktionen (Amtsstellen) des Kantons Zürich durch.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144900 - Elektrofahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Astara Mobility Switzerland AG, Brandbachstrasse 6,  8305  Dietlikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 610'921.20 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Preis umfasst das voraussichtliche Beschaffungsvolumen für das Jahr 2023

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.05.2022
Meldungsnummer 1248273

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.11.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.