Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee (LBA)
Armeeapotheke
Beschaffungsstelle/Organisator: Logistikbasis der Armee (LBA) Armeeapotheke B+P; Einkauf,
zu Hdn. von
Roland Ryser, Worblentalstrasse 36,
3063
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
+ 41 (0)58 468 58 11,
E-Mail:
Roland.Ryser@vtg.admin.ch,
URL
www.armeeapotheke.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 30'000 Dosen Kombinationsimpfstoff Hepatitis A und Hepatitis B in Fertigspritze
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33651600 - Impfstoffe |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GlaxoShmithKline AG, Talstrasse 3 - 5,
3053
Münchenbuchsee,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'538'400.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die GlaxoSmithKline AG ist der einzige Lieferant, der über einen in der Schweiz von der Swissmedic zugelassenen Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A + B verfügt.
Aus diesem Grund erfolgt die Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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