Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Bülach AG
8180 Bülach
Beschaffungsstelle/Organisator: Immopro AG,
zu Hdn. von
Daniel Bischof, Alderstrasse 40,
8034
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
d.bischof@immopro.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Spital Bülach, Erweiterung und Erneuerung Behandlungstrakt D
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Generalplanerleistungen für die Projektphasen 31 bis 53 nach SIA 112 Leistungsmodell für die Erweiterung und Erneuerung des bestehenden Behandlungstrakts D und optional Generalplanerleistungen für die Sanierung des Bettentrakts B.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Metron Architektur AG, Stahlrain 2,
5201
Brugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 20'800'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: davon optional CHF 2'200'000.00 mit MwSt. 7.7% für die Sanierung des Bettentrakts B
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i sowie lit. f und c SVO
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.10.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung/Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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