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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1297415
11.11.2022|Projekt-ID 247320|Meldungsnummer 1297415|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Bülach AG 8180 Bülach
Beschaffungsstelle/Organisator: Immopro AG,  zu Hdn. von Daniel Bischof, Alderstrasse 40,  8034  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  d.bischof@immopro.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Spital Bülach, Erweiterung und Erneuerung Behandlungstrakt D
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Generalplanerleistungen für die Projektphasen 31 bis 53 nach SIA 112 Leistungsmodell für die Erweiterung und Erneuerung des bestehenden Behandlungstrakts D und optional Generalplanerleistungen für die Sanierung des Bettentrakts B.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Metron Architektur AG, Stahlrain 2,  5201  Brugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 20'800'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: davon optional CHF 2'200'000.00 mit MwSt. 7.7% für die Sanierung des Bettentrakts B

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i sowie lit. f und c SVO

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.10.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung/Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.