Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Projektieren + Realisieren,
zu Hdn. von
Elena Bill, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 259 31 05,
E-Mail:
elena.bill@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stäfa, Seestrasse, Betriebsgestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Kehlhof
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Projektieren und Ausführen des Betriebsgestaltungskonzepts. In dem Zuge erfolgt die Strasseninstandsetzung, Lärmsanierung sowie der hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle. Ingenieurleistungen für die Phasen Vorprojekt (31) bis zur Inbetriebnahme (53). Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Limmatstrasse 50,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 296'269.24 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.07.2022
Meldungsnummer
1270869
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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