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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1297611
11.11.2022|Projekt-ID 247040|Meldungsnummer 1297611|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AR  11.11.2022
Publikationsdatum Simap: 11.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Appenzell Ausserrhoden Departement Finanzen
Beschaffungsstelle/Organisator: Appenzell Ausserrhoden Amt für Immobilien,  zu Hdn. von Kennwort "PZA Haus III", Obstmarkt 1,  9102  Herisau,  Schweiz,  E-Mail:  immobilienamt@ar.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

PZA, Sanierung und Erweiterung Haus III

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

BKP 211.5 Baumeisterarbeiten
BKP 230 Elektroinstallationen
BKP 250 Sanitärinstallationen

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   04.11.2022
im Publikationsorgan :   simap.ch Amtsblatt Appenzell Ausserrhoden
Meldungsnummer 1296323

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Sonstige Information

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.3 Begehungen
Anstatt :   -
Muss es heissen :   Für die Arbeitsgattung BKP 211.5 Baumeisterarbeiten findet vor Ort eine Begehung statt.
Zeitpunkt: Mittwoch 16.11.2022, 8:00 Uhr
Ort: Psychiatrisches Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) , Haus III, Krombach 6, 9100 Herisau
Kontaktperson vor Ort: Thomas Preisig, Amman Partner AG (Bauleitung), Tel. +41 79 358 89 85
Die Begehung ist optional.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Publikation kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, angefochten werden. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (gem. Art. 4 Abs. 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bGS 712.1). Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Die Ausschreibung ist beizulegen.