Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf Publikationen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 06 55,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F22305 - Medienagentur WESPI
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[13] Werbung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79341400 - Werbekampagnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: mediatonic sa, Place Saint-Gervais 1,
1201
Genève,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'077'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. d BöB
Der Bundesrat hat das UVEK (BFE) beauftragt, eine schweizweite Sparkampagne vorzubereiten, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt werden und einer Energiemangellage, bedingt durch den Krieg in der Ukraine, im Winterhalbjahr 2022/2023 entgegenwirken soll. Die Kampagne soll für die Bevölkerung und Wirtschaft einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen vermitteln. Den Zuschlag für die Medienplanung erhält die Firma mediatonic sa, da sie über eine WTO von 2017-2022 die bisherige Medienagentur ist, ohne grossen Einführungsaufwand die Arbeiten abwickeln kann, die Kapazitäten vorhanden sind und aufgrund der Dringlichkeit die Zeit nicht reicht für eine neue WTO Ausschreibung. Eine neue offene Ausschreibung (22212) ist jedoch geplant und wird voraussichtlich in diesem Jahr noch öffentlich publiziert.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.11.2022
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.01.2023: CHF 538'500.00 - Optionen 01.02.2023 bis 31.05.2023: CHF 538'500.00 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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