Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projektorganisation Zürich-Winterthur, AS35 Zürich Stadelhofen Anlagenerweiterung,
zu Hdn. von
Nicola Stocker, Vulkanplatz 11,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
nicola.stocker@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS35 Zürich Stadelhofen Anlagenerweiterung, Planerleistungen Bahntechnik
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Substanzerhalt Tunneltechnik und Anpassungen an den Neubau der Tunneltechnik
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE PG Ypsilon, Rubi Bahntechnik GmbH,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 891'901.34 ohne MWSt. Bemerkung: Bereinigte Honorarsumme. Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der erforderlichen Bewilligungen sowie Kreditfreigabe der SBB AG.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB wird der Auftrag freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|