Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Abteilung Facility Services,
zu Hdn. von
Frau Sandra Wieschmann, Binzmühlestrasse 130 / OCT E45,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
sandrawieschmann@ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ETH Zürich, Entsorgungsdienstleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Entsorgungsdienstleistungen von diversen Wertstoffen und Abfallarten ab den Bereitstellungsplätzen der Liegenschaften ETH Zürich.
Details siehe Pflichtenheft
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: K. Müller AG, Kriesbachstrasse 1,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'476'187.05 ohne MWSt. Bemerkung: Approximativer Auftragswert über die Vertragsdauer von 5 Jahren
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.08.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1282311
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|