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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1298457
16.11.2022|Projekt-ID 242131|Meldungsnummer 1298457|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau
Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  christoph.gafner@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Quartier Papiermühleweg, Schlosstal- bis Wieshofstrasse, Kanalersatzbau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der im Quartier Papiermühle, Abschnitt Schlosstalstrasse bis Wieshofstrasse, bestehende Ei-Profilkanal 900/1350 befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und muss neu erstellt werden. Der geplante neue Leitungsverlauf weist insgesamt eine Länge von rund 292 m und eine Tiefe von 5 – 6 m auf, wobei sich dieser ausschliesslich auf privaten Grundstücken befindet. Stadtwerk Winterthur beabsichtigt gleichzeitig Gas- und Wasserleitungen zu ersetzen.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: HOLINGER AG, Im Hölderli 26,  8405  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 337'585.65 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.08.2022
Meldungsnummer 1278271

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.11.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.