Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Damian Reichlin, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 72 94,
E-Mail:
damian.reichlin@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Verschiebung Haltepunkt Sattel-Aegeri
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der heutige SOB Bahnhof Sattel-Aegeri soll rund 550 m bergwärts Richtung Dorf Sattel verschoben werden. Damit werden die Umsteigebeziehungen und die Anbindung an die nun näher gelegene Postautohaltestelle verbessert. Auch die Distanzen zur Talstation der Bergbahnen Sattel-Hochstuckli werden verkleinert. Der neue Haltepunkt kommt in einer Hanglage zu liegen, gegenüber der Gemeindeverwaltung, entlang der Dorfstrasse.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Toneatti AG Jona, Stampfstrasse 50,
8645
Jona,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'820'659.10 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Toneatti AG, Bilten erreichte den höchsten Punktwert, ist das wirtschaftlichste Angebot und in der Bewertung am vorteilhaftesten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.10.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1221685
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, der Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder Ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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