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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1300393
25.11.2022|Projekt-ID 244679|Meldungsnummer 1300393|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz,  zu Hdn. von Koordination Beschaffung FHNW, Bahnhofstrasse 6,  5210  Windisch,  Schweiz,  Telefon:  056 202 77 00,  E-Mail:  koordination.beschaffung@fhnw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

AS_2022_09 Micro SML Drucker
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beschaffung eines neuen Micro SML 3D Druckers für die Hochschule für Life Sciences Institut für Medizintechnik & Medizininformatik IM2.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33128000 - Medizinischer Laser mit Ausnahme von Chirurgie-Lasern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Aconity3d GmbH, Kaiserstraße 98,  52134  Herzogenrath,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 292'096.70 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich nach sorgfältiger Evaluation der eingereichten Angebote als
das vorteilhafteste im Sinne von Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
(IVöB; SAR 150.960) vom 15. November 2019 (Stand 1. Juli 2021).

Das Angebot war das einzige, welches in der Ausschreibung eingegangen war.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.09.2022
Meldungsnummer 1287939

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.11.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Personen oder ihrer Vertretungen zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Der Fristenstillstand gemäss Zivilprozessordung gilt nicht.