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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1301205
29.11.2022|Projekt-ID 243123|Meldungsnummer 1301205|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E22,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

2 Stück Isotopenverhältnis-Massenspektrometer (IRMS) und 3 Peripheriegeräte
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Kauf von zwei Isotopenverhältnis-Massenspektrometern (IRMS) und drei Peripheriegeräten. Die Geräte werden für hochpräzise Messungen der Isotopenverhältnisse von Kohlenstoff, Stickstoff, Sauerstoff und Wasserstoff in festen, flüssigen und gasförmigen Matrizes eingesetzt. Genauere Angaben siehe Ausschreibeunterlagen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38433100 - Massenspektrometer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,  4153  Reinach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 545'355.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.08.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1282131

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.11.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.