Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Abteilung Finanzdienstleistungen,
zu Hdn. von
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E22,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 2 Stück Isotopenverhältnis-Massenspektrometer
(IRMS) und 3 Peripheriegeräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Kauf von zwei Isotopenverhältnis-Massenspektrometern (IRMS) und drei Peripheriegeräten. Die Geräte werden für hochpräzise Messungen der Isotopenverhältnisse von Kohlenstoff, Stickstoff, Sauerstoff und Wasserstoff in festen, flüssigen und gasförmigen Matrizes eingesetzt. Genauere Angaben siehe Ausschreibeunterlagen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433100 - Massenspektrometer |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,
4153
Reinach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 545'355.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.08.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1282131
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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