Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Berlingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Berlingen Seestrasse 78 8267 Berlingen,
zu Hdn. von
Ueli Oswald, Seestrasse 78,
8267
Berlingen,
Schweiz,
Telefon:
058 346 11 01,
E-Mail:
Ueli.Oswald@berlingen.ch,
URL
www.berlingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Entwicklung Idealzustand Seeufer Berlingen-Steckborn
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Nutzungskonflikte beim Wassersport-Spot „Wis“ westlich von Berlingen (TG) sind seit vielen Jahren nicht gelöst. Eine Studie soll nun zeigen, wie die Sicherheit für alle Nutzungsgruppen verbessert, der sanfte Tourismus sowie der Wassersport zwischen Steckborn und Berlingen gebündelt, die Erholungswerte erhöht sowie ein naturnäherer Zustand des Seeufers wiederhergestellt werden kann.
Die Gemeinde Berlingen, die Stadt Steckborn sowie das kantonale Tiefbauamt werden für diese anspruchsvolle Aufgabe einen Studienauftrag an ein Planungsteam erteilen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Staubli, Kurath & Partner AG, Bachmattstrasse 53,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 173'610.34 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.09.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1285153
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in je einem Exemplar für das Verwaltungsgericht und die Beteiligten einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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