Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Winterthur,
zu Hdn. von
Florian Weinig, Brauerstrasse 15,
8401
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 266 21 21,
Fax:
052 266 45 17,
E-Mail:
florian.weinig@ksw.ch,
URL
www.ksw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Rahmenverträge Maler Dienstleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit dieser Ausschreibung will das KSW drei zuverlässige Partner für die Erbringung von Malerdienstleistungen und verwandten Dienstleistungen ermitteln. Mit den Zuschlagempfängern wird je ein Rahmenvertrag auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45442100 - Anstricharbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rolf Schlagenhauf AG, Seestrasse 1013,
8706
Meilen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 138'000.00 ohne MWSt.
- Name: Klaus Baumberger AG, Rickenstrasse 20,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 134'700.00 ohne MWSt.
- Name: Agosti AG Die Malermeister, Wehntalerstrasse 639,
8046
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 138'300.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich beste Angebote mit bester Erfüllung der in der Submission definierten Kriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.09.2022
Meldungsnummer
1284461
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbieter gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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