Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.11.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
suzana.cufer@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Querung Grüze, St. Gallerstrasse – Sulzerallee, Neubau
Anpassung Bahnanlage Tiefbau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Projekt «Querung Grüze» besteht aus der Überquerung der Bahngleise beim Bahnhof Grüze Winterthur in Form einer Brücke für den Bus sowie den Fuss- und Veloverkehr zwischen St. Gallerstrasse und Sulzerallee und einer Fussverkehrsanbindung an die Hegistrasse. Ausserdem beinhaltet das Projekt den Anschluss der Brücke an die St. Gallerstrasse sowie die Anpassung des Knotens Talackerstrasse-Sulzerallee.
Das ausgeschriebene Mandat „Anpassung Bahnanlage Tiefbau “ umfasst folgende Hauptarbeiten: - Installationsflächen: Baufeldräumung und Rodungsarbeiten - Partielle Erstellung und Rückbau von Installationszonen/-Plätze - Werkleitungsbau- und -Umlegungen - Fundamente für Fahrstrom- und Hochspannungsanlagen - Ausführung Leitkante - Neubau und Wiederherstellung Perrons - Um- und Rückbau Fussgängerpasserelle - Gebäuderückbau als Gesamtleistung
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE VAG c/o
Name: Jak. Scheifele AG, Regensbergstrasse 248,
8050
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 11'279'294.45 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.07.2022
Meldungsnummer
1277007
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.11.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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