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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1303307
07.12.2022|Projekt-ID 248851|Meldungsnummer 1303307|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  07.12.2022
Publikationsdatum Simap: 07.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

RO-0061 Laborneubau Haus 6: Ein Haus für Forschung und Bildung im neuen Stadtteil Rosental-Mitte Wettbewerb, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Karamuk Kuo / HSSP, Badenerstrasse 370,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 39'203'812.62 ohne MWSt.
Bemerkung: Bietergemeinschaft mit HSSP AG

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gemäss § 19 lit. g BeG nach Durchführung eines anonymen Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren.
Die Bietergemeinschaft hat sich zwischenzeitlich als GmbH konstituiert. Die Gesellschafter der GmbH sind identisch (ausschliesslich und vollständig) mit jener der Bietergemeinschaft.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.12.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.