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14.12.2022|Projekt-ID 248975|Meldungsnummer 1303907|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 14.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  keine-elo-offerten@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.01.2023
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 27.01.2023 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.02.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Vierer- /Mittelfeld / Erschliessungsanlagen / Ausschreibung Gesamtleiter " und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

20.02.2023

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Arealentwicklung Viererfeld /Mittelfeld - Teilprojekt "Erschliessungsanlagen" Ausschreibung Gesamtleiter Phasen 31-53

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

113012

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 292 - Bauingenieur

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Zur Projektierung und anschliessenden Realisierung des Teilprojekts «Erschliessungsanlagen» - als Teil des Gesamtprojekts Arealentwicklung Viererfeld / Mittelfeld – beschafft die Bauherrengemeinschaft bestehend aus dem Tiefbauamt der Stadt Bern (TAB) und Energie Wasser Bern (ewb) das Mandat des Gesamtleiters. Dieses beinhaltet neben der Verantwortung über die Projektierung und Realisierung ebenfalls die Verantwortung der Koordination des ihm unterstellten interdisziplinären Planungsteams und mit dem Gesamtprojekt Viererfeld/Mittelfeld in den SIA-Phasen 31-53.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

108 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: bis Bauende

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Z1: Preis; Z 1.1:Offerierter Stundenansatz (ZMT) 35%:  Gewichtung 35% 
Z2 Organisation / Firma / Schlüsselpersonen Gewichtung 35% Z2.1: Organisation / Nachweis Fachkompetenzen Team (Beilagen 03a-c & 08) (5%) - Nachweis Erfahrung in vorgeschlagenem Team - Das Team muss alle Fachspezialisten enthalten, welche notwendig sind für eine fachgerechte Umsetzung der Projekte. Landschaftsarchitekt, Städtebau, Fachplaner Werke ewb und Mobilitätsplaner werden bauseits beigebracht. Z2.2: Zwei Firmenreferenzen Ingenieur Tiefbau / konstruktiver Ingenieurbau (Beilage 02) (10%) - Dokumentation von vergleichbaren Infrastrukturprojekten (nicht älter als 10 Jahre) - Investitionssumme > CHF 5 Mio. Mindestens ein Projekt > 15 Mio. - Fachkenntnisse in Strassenbau, Werkleitungsbau, konstruktiver Ingenieurbau und Gesamtleitung in beiden Referenzen - Fachkenntnisse in Realisierung im innerstädtischen Raum, - Bewilligungsverfahren, Koordination der Gewerke/Medien, Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen in mindestens einer Referenz Die Referenzprojekte müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber, Planungsteam und Bauleitung - Konzeptidee und Projektbeschreibung - Relevanz zur vorliegenden Aufgabe - Zusammenstellung des Teams - Rolle und Auftragsvolumen im Projekt - Spezifische Qualitäten der Lösung - Projektbesonderheiten - Kostenanteil - Darstellung des Referenzprojektes: Für die Darstellung ist zusätzlich neben den Formularangaben (Beilage 02) max. eine Seite A3 quer einseitig bedruckt, oder zwei Seiten A4, beidseitg bedruckt, zu verwenden Z2.3: Fachkenntnisse / Referenzen Schlüsselpersonen (Beilagen 03a/b) (20%) Anhand der Angaben (Personalangaben Schlüsselpersonen) wird die besondere Eignung des eingesetzten Personals bezüglich der gestellten Aufgabe überprüft: - Gesamtleiter 10% - Gesamtleiter Stellvertreter 5% Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 03a-c (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten (nicht älter als 10 Jahre) folgende Fachkenntnisse in den SIA-Phasen 31-53 nachzuweisen: - Werkleitungsbau - Strassenbau - Baustelle im städtischen Raum - Gesamtleitung - Konstruktiver Ingenieurbau Alle obengenannten Fachkenntnisse sind in mindestens einer Referenz nachzuweisen. Mindestens ein Projekt hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Bausumme > CHF 10 Mio. Franken Der Nachweis der SIA-Phasen 31-53 muss in beiden Referenzen separat erbracht werden. Weitere Schlüsselpersonen - Chefbauleiter 5% Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 03c (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten (nicht älter als 10 Jahre) folgende Fachkenntnisse in den SIA-Phasen 41-53 nachzuweisen: - Werkleitungsbau - Strassenbau - Baustelle im städtischen Raum - konstruktiver Ingenieurbau Alle obengenannten Fachkenntnisse sind in mindestens einer Referenz nachzuweisen. Mindestens ein Projekt hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Bausumme > CHF 10 Mio. Franken Der Nachweis der SIA-Phasen 41-53 muss in beiden Referenzen separat erbracht werden:  Gewichtung 35% 
Z3 Auftragsanalyse Gewichtung 10% Z3.1: Aufgabenanalyse (max. Anzahl Seiten gemäss Vorlage Beilage 07) Der Anbieter zeigt in der Auftragsanalyse transparent und nachvollziehbar den Lösungs- und Verfahrensansatz (max. Anzahl Seiten gemäss Vorlage) und die Aufwandschätzung (Beilage 1) in Bezug auf den zu leistenden Auftrag auf: - Aufgabenanalyse /Vorgehen/ Aufwandschätzung (5%) Z3.2: Risiken und Massnahmen (max. Anzahl Seiten gemäss Vorlage Beilage 07) - Chancen- und Risikoanalyse mit entsprechenden Massnahmenvorschlägen (5%):  Gewichtung 10% 
Z4 Präsentation Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietenden durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbietende, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten:  Gewichtung 20% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Ab Sommer 2023 bis ca. 2031

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und
sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte
Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Die Eignungskriterien beziehen sich auf Leistungsfähigkeit der Firma, die Referenzen sowie die Sprachkenntnisse:

- E1 Referenzen Firma
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) hat in der Beilage 2 (Firmenportrait) insgesamt 2 Referenzprojekten (ein Projekt > 5 Mio. und ein Projekt > 15 Mio. Franken) anzugeben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Folgende Fachkenntnisse in Projektierung und Realisierung (SIA Phasen 3-5) sind in mindestens einer Referenz nachzuweisen:
- Gesamtleitung
- Werkleitungsbau
- Strassenbau

Mindestens ein Projekt hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Baustelle im innerstädtischen Bereich
- Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen

Der Nachweis der SIA-Phasen 3-5 muss nicht für jede Referenz separat erbracht werden, sondern in der Gesamtheit der Referenzen.

- E2 Sprachkenntnisse
Die Firma bestätigt, dass die Schlüsselpersonen sich einwandfrei in Deutsch (Projektsprache) ausdrücken können. Das Eignungskriterium wird anhand der eingereichten Unterlagen geprüft.

- E3 Schlüsselpersonen
E 3.1 Gesamtleiter:
Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3a (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten (nicht älter als 10 Jahre) folgende Fachkenntnisse in Projektierung und Realisierung (SIA Phase 3 – 5) als Gesamtleiter in je mindestens einem Projekt nachzuweisen:
- Werkleitungsbau
- Strassenbau
- Verkehrsmassnahmen
- Gesamtleitung

Mindestens ein Projekt hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Bausumme > 10 Mio. Franken
- Baustelle im städtischen Raum

Der Nachweis der SIA-Phasen 3-5 muss nicht für jede Referenz separat erbracht werden, sondern in der Gesamtheit der Referenzen.

E3.2 Gesamtleiter Stellvertreter:
Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3b (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten (nicht älter als 10 Jahre) folgende Fachkenntnisse in Projektierung und Realisierung (SIA Phase 3 – 5) als Gesamtleiter Stv. in je mindestens einem Projekt nachzuweisen:
- Werkleitungsbau
- Strassenbau
- Verkehrsmassnahmen
- Gesamtleitung

Mindestens ein Projekt hat zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Bausumme > 10 Mio. Franken
- Baustelle im städtischen Raum

Der Nachweis der SIA-Phasen 3-5 muss nicht für jede Referenz separat erbracht werden, sondern in der Gesamtheit der Referenzen.

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.12.2022  bis  14.02.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die in der Masterplanung involvierten Planer (u.a. Ammann Albers GmbH StadtWerke Architektur und Städtebau, Raderschallpartner AG Landschaftsarchitekten, Basler & Hofmann AG Verkehrsplanung) sowie die von ewb bereits beauftragten Planer für deren Werke, sind zur Ausschreibung zugelassen. Alle ausschreibungsrelevanten Informationen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Parallel oder gestaffelt zu dieser Ausschreibung wird ein Mandat von Seite des Gesamtprojekts für die Gesamtkoordination, Baulogistik und Materialbewirtschaftung ausgeschrieben. Die Teilnahme an beiden Ausschreibungen ist möglich, jedoch wird je nur ein Mandat an eine Unternehmung vergeben. Doppelmandate sind nicht zugelassen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Bewertung gemäss Dokument Ausschreibungsunterlagen Punkt 3.9.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind analoge Referenzaufträge (seihe Eignungs- und Zuschlagskriterien) mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Auschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen