Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse W+T
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 2D - Röntgenanlage 450 kV für die Munitionsinspektion
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Es wird eine Röntgenanlage beschafft, welche im Rahmen der Überwachung und Delaborierung/ Zerlegung von Munition der Schweizer Armee eingesetzt wird. Mit den in den letzten Jahren an armasuisse W+T gerichteten Problemstellungen musste feststellt werden, dass W+T im Bereich der Zustandsanalysen eine Fähigkeitslücke bei den alten Röntgensystemen hat. Für die Identifikation von Gegenständen, sowie zum Erkennen des inneren Aufbaus der Munition, verfügen die aktuellen Geräte über eine zu geringe Eindringleistung. Dieses Manko soll mit der Beschaffung einer Röntgenanlage 450 kV für die Munitionsinspektion behoben werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33111000 - Röntgengeräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Carl Zeiss AG, Feldbachstrasse 81,
8714
Feldbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 665'078.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Carl Zeiss AG. Sie hat nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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