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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1304673
26.06.2023|Projekt-ID 249175|Meldungsnummer 1304673|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse W+T
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

2D - Röntgenanlage 450 kV für die Munitionsinspektion
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Es wird eine Röntgenanlage beschafft, welche im Rahmen der Überwachung und Delaborierung/ Zerlegung von Munition der Schweizer Armee eingesetzt wird. Mit den in den letzten Jahren an armasuisse W+T gerichteten Problemstellungen musste feststellt werden, dass W+T im Bereich der Zustandsanalysen eine Fähigkeitslücke bei den alten Röntgensystemen hat. Für die Identifikation von Gegenständen, sowie zum Erkennen des inneren Aufbaus der Munition, verfügen die aktuellen Geräte über eine zu geringe Eindringleistung. Dieses Manko soll mit der Beschaffung einer Röntgenanlage 450 kV für die Munitionsinspektion behoben werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111000 - Röntgengeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Carl Zeiss AG, Feldbachstrasse 81,  8714  Feldbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 665'078.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Carl Zeiss AG. Sie hat nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.