Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.12.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N03, 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit / Los 022 Kabalanlage LWL und SOS - Nachtrag
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32561000 - Glasfaserverbindungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Letech AG, Brüggenstrasse 1/3,
8932
Mettmenstetten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 842'087.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Ab. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Tunnel Bözberg bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Während der Realisierung hat sich der Bedarf an Verlegung und Rückbau von LWL- und Kommunikationskabel erheblich verändert. Dabei müssen sehr viele Ergänzungsarbeiten an den bereits realisierten Installationen umgesetzt werden. Die Anpassungen sind anspruchsvoll und können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde die angebotenen Nachtragsaufwendungen (Installations-/Materialpreise, deren Instruktion/Einführung, Sicherheitsschulungskosten und Begleitung vor Ort) um ca. 30 % übersteigen. Ein Anbieterwechsel würde daher zu substanziellen Mehrkosten führen. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.5 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|