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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1305045
20.12.2022|Projekt-ID 249250|Meldungsnummer 1305045|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto AG / Betrieb
Beschaffungsstelle/Organisator: PostAuto AG /
F31 / Beschaffung,  zu Hdn. von CC-WTO - Projekt "dreitürige E-Midibusse", Wankdorfallee 4,  3030  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  da@post.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

dreitürige E-Midibusse

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144910 - Elektrobusse,
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: MAN Schweiz AG, Tannstrasse 1,  8112  Otelfingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'800'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB:
Die Busse wurden am 31. August 2021 unter der Simap Nr. 2225416 ausgeschrieben. Die Zuschlagsempfängerin bzw. Rahmenvertragspartnerin ist jedoch nicht in der Lage, die benötigten Busse termingerecht zu liefern. Damit die PostAuto AG ihrerseits ihre Dienstleistung termingerecht mit den betreffenden Bussen anbieten und ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann, ist die Beschaffung unumgänglich, weswegen die Beschaffung freihändig an den Zweitplatzierten der seinerzeitigen Ausschreibung erfolgt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.