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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1305083
19.12.2022|Projekt-ID 249260|Meldungsnummer 1305083|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Psychiatrische Universitätsklinik Zürich,  zu Hdn. von Alfred Sigg, Lenggstrasse 31,  8032  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41583842240,  E-Mail:  alfred.sigg@pukzh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Netzersatzanlagen (NEA)Psychiatrische Universitätsklinik, 8462 Rheinau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Herstellung, Prüfung und Lieferung von zwei Stück Netzersatzanlagen (NEA) à 1000kVA inkl. Lieferung NSHV NEA, inkl. Steuerung und Programmierung, inkl. Schnittstellen Gebäudeautomation, inkl. Schulung des Betriebspersonals vor Ort gemäss Projektbeschrieb und Leistungsverzeichnis der Ausschreibung BKP 231 Netzersatzanlagen (NEA)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31127000 - Notstromaggregat

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bimex Energy AG, Zürcherstrasse 55,  8340  Hinwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 836'829.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.10.2019
im Publikationsorgan: SIMAP

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdepflicht ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.