Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.12.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Leman 2030, I-AEP-LEM-LTR-SPJ,
zu Hdn. von
Michael Delli Gatti, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 579 03 99,
E-Mail:
michael.delli_gatti@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programm Leman 2030, RIM, Lot B - Diagonales de Satigny, Tiefbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Tiefbauarbeiten für die Gesamterneuerung der Gleise (Unter- und Oberbau) zwischen km 69'872 und km 70'394
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: F. Bernasconi et Cie SA, Les Geneveys-sur-Coffrane, rue du Premier-Mars 20,
2206
Geneveys-Coffrane,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'981'615.55 ohne MWSt. Bemerkung: Nettobetrag des Zuschlages
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium (A1: Preis), für das er viele Punkte erhielt, sowie das Zuschlagskriterium (A2: Zweckmässige Baustellen- organisation) eine hohe Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.07.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1275827
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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